For Real Estate

Allgemeine Geschäftsbedingungen - For Real Estate

 

§ 1 Mit der Verwendung meiner Immobilienangebote erkennt der Empfänger/Auftraggeber die nachstehenden Geschäftsbedingungen an.Meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der mir vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Alle Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.  

§ 2 Der Maklervertrag mit mir kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder
auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder durch von uns erteilte Auskünfte zustande. 
 

§ 3 Meine Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, Exposees etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne meine Zustimmung ist der Empfänger meiner Nachweis-lVermittlungstätigkeit zur Zahlunq der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit mir einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche meinererseits bleiben vorbehalten.  

§ 4 Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.    

§ 5 Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot abweicht.    

§ 6 Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mir von meinem Vertragspartner mitzuteilen.   

§ 7 Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Nachweis und Vermittlung gelten als vereinbart, falls keinen anderen Bedingungen für das Angebot benannt oder zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind. 

§ 7.1 Bei An- und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz beträgt der Provisionssatz 6% errechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis, zahlbar vom Käufer. 

§ 7.2 Die Bestellung beziehungsweise Übertragung von Erbbaurechten wird berechnet vom auf die Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins in Höhe von 5%, mindestens jedoch einen Jahreserbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.

§ 7.3 Bei Vermietung und Verpachtung von Wohnraum beträgt die Provision 2 Monatskaltmieten bei Gewerberaum 3% der Kaltmiete der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch 3 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter / Pächter. 

§ 7.4 Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig (Notarvertrag/Mietvertrag). Die Provision ist in voller Höhe zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. fällig

§ 8 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.    

§ 9 Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist mir dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme meines Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde mir im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.    

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.    

§ 11 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

 

- Stand Juli 2012 -

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